Online-Nennung zur 26. Ahr-Rotwein-Klassik am Sonntag, 28. Juni 2026

Über dieses Formular können Sie Ihre Nennung zur 26. Ahr-Rotwein-Klassik am Sonntag, den 28. Juni 2026, bequem online einreichen. Bitte füllen Sie alle Felder vollständig und wahrheitsgemäß aus und laden Sie die erforderlichen Bilder (Fahrzeugfotos) hoch. Die Angaben entsprechen dem offiziellen Nennformular des Ahr Automobil Club Bad Neuenahr 1924 e.V.

Am Ende des Formulars leisten Sie Ihre rechtsverbindliche Unterschrift direkt online. Diese ersetzt die handschriftliche Unterschrift auf dem bisherigen Papierformular.

Datenschutzhinweis (DSGVO):

Ihre eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Organisation der Veranstaltung verarbeitet und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Nach dem Absenden erhalten sowohl Sie als auch der Veranstalter automatisch eine PDF-Kopie Ihrer vollständigen Nennung inkl. aller Angaben und hochgeladenen Bilder.

    Nennungseingang
     
     
    Geldeingang
     
     
    Nennbestätigung
     
     
    Foto/Baujahr
     
     

    Hinweis: Wird vom Veranstaler ausgefüllt!

    Nennformular
    26. Ahr-Rotwein-Klassik
    Sonntag, 28. Juni 2026

    Auswahl des Ausfahrt-Typs

    1. Fahrer

    1. Beifahrer

    2. Beifahrer

    3. Beifahrer

    Eigentümer des Fahrzeugs

    Fahrzeugsteckbrief
    26. Ahr-Rotwein-Klassik
    Sonntag, 28. Juni 2026

    Fahrer

    Vereinszugehörigkeit

    Fahrzeugdaten

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    Haftungsverzicht
    26. Ahr-Rotwein-Klassik
    Sonntag, 28. Juni 2026

    Ich erkläre hiermit den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die mir im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber

    • dem ADAC e. V. und seinen Mitarbeitern, dessen Präsidenten, Geschäftsführern und Mitgliedern,
    • den ADAC Gauen/Regionalclubs und den ADAC Ortsclubs, derenMitarbeitern, Präsidenten, Geschäftsführern und Mitgliedern,
    • den Sponsoren, deren Präsidenten, Vorständen, Geschäftsführern,Mitgliedern und hauptamtliche Mitarbeitern,
    • dem Oldtimerweltverband FIVA,
    • den Servicedienstleistern und allen anderen Personen, die vom ADAC e. V.mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung beauftragtwurden,
    • den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und den gesetzlichen Vertretern allerzuvor genannten Personen und Stellen.

    Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

    Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.

    Digitale Signatur/Unterschriften

    Anerkennung der Ausschreibung

    Datenschutz/Datennutzung